Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Donnerstag die Beschwerde eines deutschen Staatsbürgers zurückgewiesen, der sich seit Jahren gegen die Verwertung von Ermittlungsergebnissen wehrt, die das Bundeskriminalamt (BKA) durch den Einsatz von GPS-Technik gewonnen hat.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel