Ein Dresdener Amtsgericht hat die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen in Artikeln zur „Sachsensumpf“-Affäre“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Die beiden haben angekündigt, in Berufung zu gehen.
Quelle: Faz.net / Zum Artikel