Die Deutsche Telekom hat eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden: Sie muss sich bei auffällig hoben Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren. Das entschied die 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts in einer am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung (Az. 7 O 470/09).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel