LG Paderborn: Unwirksame AGB können nicht abgemahnt werden




Seit dem Inkrafttreten des „neuen“ UWG am 30.12.2008 war eigentlich geklärt, dass fehler-hafte AGB-Klauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen und daher auch von Mitbewerbern abgemahnt werden können. Das LG Paderborn hat aktuell allerdings überraschend ent-schieden, dass unzulässige AGB wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

Quelle: Shopbetreiber-Blog.de / Zum Artikel