Beim Bestellen in einem Internetshop kommt nicht automatisch ein gültiger Kaufvertrag zu-stande. Erst wenn es ein Angebot des Verkäufers gab, das der Käufer angenommen hat, ist davon auszugehen. Das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops ent-spreche lediglich dem Auslegen von Waren in einem Supermarktregal und stelle kein Angebot dar, sondern die Aufforderung an die Kunden, ein Angebot zu machen.
Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel