Verbraucherschutz bei Kundenkarten: Zahltag für Payback




Das Formular ist trickreich und viele Verbraucher geben unwillentlich ihre Daten preis: Nun entscheidet ein Gericht über die Anmeldeformulare des Kundenkarten-Anbieters Payback. Im Zweifel muss die Firma 22 Millionen Haushalte neu anschreiben.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel