Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der GEMA abgewiesen. Die Rechteverwalter wollten die Deutsche Telekom dazu zwingen, einen Internetzugang zu sperren, über den Urheber-rechtsverletzungen begangen wurden.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der GEMA abgewiesen. Die Rechteverwalter wollten die Deutsche Telekom dazu zwingen, einen Internetzugang zu sperren, über den Urheber-rechtsverletzungen begangen wurden.
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Reaktion(en) zu “Telekom haftet nicht für illegale Inhalte auf Website”