Der französische Staatsrat hat als oberstes Verwaltungsgericht einer Burka-Trägerin die Einbürgerung verweigert. Die 32-Jährige könne die Staatsbürgerschaft nicht erlangen, weil sie im Namen einer radikalen Religionspraxis ein Verhalten zeige, das mit den Werten der französischen Gesellschaft nicht vereinbar sei.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel