„Warnung vor dem Hund“ befreit nicht von Haftung. Auch ein Warnschild an einem Gartenzaun mit der Aufschrift „Warnung vor dem Hund“ (hier 3 bis 4 Meter neben einem Gartentor angebracht) befreit den Hundebesitzer nicht von der Haftung, wenn ein Mann, der den Eigentümer besuchen will, um die Bezahlung einer Rechnung anzumahnen, von dem Schäferhund des Schuldners gebissen wird.
Quelle: derwesten.de / Zum Artikel