Nach der Empfehlung einer Expertengruppe des Arbeitsministeriums sollen die Kommunen künftig selbstständig in Satzungen bestimmen, welche Mietkosten sie Hartz-IV-Empfängern bezahlen. So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadrat-meter beschränkt werden.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel