Das Landgericht Braunschweig hat in mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren um ein- und dasselbe Adword zwar Erkenntnisse hinsichtlich der unterschiedlichen Google-Adwords Operatoren gewonnen, jedoch in den Entscheidungen keine Konsequenzen daraus gezogen. Nun muss das Oberlandesgericht Braunschweig das Wissen in Urteile ummünzen.
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