Wie viel Zitat darf sein? Das muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Kontrahenten der Auseinandersetzung: „Süddeutsche“ und „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die Web-Feuilletonschau Perlentaucher. Das Urteil gilt als wegweisend für künftigen Umgang mit Zitaten im Netz.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel