Das DeNIC muss Domains, die offensichtlich die Namensrechte anderer verletzen, löschen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Berufungsurteil vom 17. Juni 2010 (Az. 16 U 239/09). Bei „eindeutigen, sich aufdrängenden“ Fällen sieht das OLG die Domain-Verwaltung in der Störerhaftung. Wer die Löschung verlangt, muss dem Urteil zufolge allerdings einen rechtskräftigen Titel gegen den Domain-Inhaber vorlegen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel