EU-Datenschützer treten dafür ein, Netzbürger besser über Datensammlungen durch Online-Werbenetzwerke und Web-Analysedienste aufzuklären. Laut einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der „Artikel-29-Arbeitsgruppe“ der europäischen Datenschutzbeauftragten müssen Anbieter von „interessensbezogener“ Online-Reklame Mechanismen zur klaren Einwilligung der Nutzer in die Aufzeichnung ihres Surfverhaltens erarbeiten. Dies beziehe sich vor allem auf Cookies und vergleichbare Techniken, mit denen auf dem Rechner eines Datenreisenden gespeicherte Informationen zugegriffen werden kann.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel