Grundsatzurteil des BGH: Sterben und sterbenlassen




Wenn Kranke sich den Tod wünschen, darf ihre Behandlung nicht nur unterlassen, sondern nun auch aktiv abgebrochen werden. Dieses Tun ist nicht strafbar, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe jetzt entschieden.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel