Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen




Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

Quelle: Neue-OZ.de / Zum Artikel