Seit dem 11. Juni gilt ein neues Widerrufsrecht. Damit soll eine der wichtigsten Ursachen für Ärger zwischen Verkäufern und Käufern im Onlinehandel ausgeräumt werden. Ganz ohne Tücken ist aber auch die neue Regelung nicht.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Abmahnfalle Widerrufsrecht: Was sich jetzt geändert hat”