Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten „WLAN-Urteil“ geliefert. Das oberste deutsche Gericht be-stätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechts-verletzungen haftet, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, wenn er den WLAN-Zugang nicht „marktüblich“ abgesichert hat.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel