Unitymedia hat sich nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW per Unterlassungserklärung verpflichtet, eine Preiserhöhungsklausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu streichen. Damit ist die Preiserhöhung vom Anfang des Jahres nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtlich unwirksam und Kunden könnten das Geld zurückfordern.
Quelle: inside-digital.de / Zum Artikel