Der Pflege-TÜV ist zulässig, doch das Urteil des Landessozialgerichtes NRW sorgt für geteilte Meinungen. Der Spitzenverband der Krankenkassen zeigte sich am Montag (17.05.10) erfreut, dass Prüfberichte weiter im Internet veröffentlicht werden dürfen. Die Heimbetreiber sind enttäuscht.
Quelle: WDR.de / Zum Artikel