Gericht: 0900-Nummern dürfen auch vorsorglich gesperrt werden




Die Bundesnetzagentur darf 0900-Nummern auch vorsorglich abschalten lassen, wenn diese vermutlich für Abzocke missbraucht werden sollen. Das entschied das Oberverwaltungs-gericht Münster.

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel