Was war geschehen? In Internetforen fanden sich anonym eingestellte Kommentare zu einem Unternehmen, die falsch und irreführend, geschäftsschädigend, mithin wettbewerbswidrig waren. Ein Twitter-Nutzer, der mit dem gehörnten Unternehmen früher einmal geschäftlich verbunden und der nunmehr in derselben Branche tätig war, verlinkte in zwei Twitter-Konten diese Foreneinträge und kommentierte sie noch als „sehr interessant“.
Quelle: kLAWtext.blogspot.com / Zum Artikel
2 Gedanken zu „Müssen Twitterer jetzt zittern? Erste einstweilige Verfügung bekannt geworden!“