Wer ein W-Lan nicht per Passwort schützt und andere mitsurfen lässt, setzt sich juristischen Risiken aus: Im Zweifelsfall klingelt die Staatsanwaltschaft an der Tür des W-Lan-Betreibers. Nun prüft der Bundesgerichtshof, wie haftbar der für ein Fehlverhalten seiner Gäste ist.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel