Ein von Bitkom veröffentlichter Leitfaden soll IT-Unternehmen und Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden bei der Einschätzung helfen, ob sich ein Nutzer beim Einsatz von Computerprogrammen zum Aufspüren von Sicherheitslücken im Rahmen des Hackerparagrafen 202c strafbar gemacht hat.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel