Recht: Sex auf dem Balkon




Der Mai ist da. Der Mensch erfreut sich an der sprießenden Natur. Alle Triebe sind willkommen – solange sie grün und pflanzlich, aber bitte nicht menschlich und körperlich sind. Denn wer seine Frühlingsgefühle gut einsehbar auf seinem Balkon auslebt, dem droht eine Abmahnung vom Vermieter. Und das völlig zu Recht, urteilte das Amtsgericht Bonn (Az. 8 C 209/05).

Quelle: Focus.de / Zum Artikel