Das Fotografieren fremder Gebäude verletzt nicht die Rechte des Eigentümers. Weder der Fotograf noch Dritte – etwa Fotoportale – müssen dem Eigentümer Schadensersatz zahlen. Dies entschied das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) in einer aktuellen Entscheidung (Az. – 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09). Die Richter hoben damit eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Potsdam vom November 2008 auf (Az. 1 O 175/08).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel