Der US-Bezirksrichter Michael Davis hat mögliche Fehler in seinem Urteil gegen die Tauschbörsennutzerin Jammie Thomas eingeräumt. Davis stellt mittlerweile in Frage, ob die reine Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material bereits einen Gesetzesverstoß darstellt.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel