Es ist offensichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, denn auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in der Praxis noch nichts geändert. Eigentlich dürfen Erotik-Anbietern keine normalen Festnetznummern mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbrauchen. Trotzdem halten die Betreiber dieser Dienste an ihrer illegalen Abzocke fest.
Quelle: antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Lesenswert dazu: Bericht von AntiSpam.de