Arbeitgeber dürfen keine privaten E-Mails ihrer Angestellten lesen. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig hin. Zwar sei es zulässig, ein Verbot von privater E-Mail-Korrespondenz im Büro zu kontrollieren. Den Inhalt solcher Botschaften darf der Chef den Angaben zufolge aber nicht komplett einsehen.
Quelle: Verivox.de / Zum Artikel