Die Frage, welchen konkreten Inhalt das Impressum einer Website haben muss und wie diese Pflichtangaben korrekt im Rahmen des Internetangebots dargestellt werden müssen, beschäftigt die deutsche Rechtsprechung nun schon seit rund einem Jahrzehnt . Zwei inzwischen veröffentlichte Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr ergänzen nun die bisherigen Entscheidungen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel