Das Chemnitzer Landgericht hat die Sammelklage von mehr als 400 Kunden eines regionalen Gasversorgers gegen Preiserhöhungen abgewiesen. Die Verträge der Kläger – Tarifkunden der Erdgas Südsachsen GmbH – enthielten ein wirksames Preisänderungsrecht, entschied das Gericht am Dienstag.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel