Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines privaten Glücksspielunternehmens abgewiesen, das weiterhin Lotto im Internet anbieten wollte. Nach dem seit diesem Jahr geltenden Glücksspielstaatsvertrag seien Online-Glücksspiele verboten, urteilten die Richter.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel