Das Online-Auktionshaus Ebay muss seine Vertragsbedingungen kundenfreundlicher gestalten. Der Bundesgerichtshof hebt zwei Klauseln zum Nachteil der Verbraucher auf: In einem Punkt weisen die Richter Einschränkungen bei der Rücksendung von Waren zurück, die dem Kunden nicht gefallen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel