Ab dem 16. November darf die deutsche Homepage des Sportwetten-Veranstalters Bwin nicht mehr erreichbar sein. Das Unternehmen umgeht das Verbot jedoch offenbar – und den Behörden sind die Hände gebunden. Prinzipiell müsste Bwin ein Zwangsgeld zahlen, wenn die Homepage ab dem 16. November immer noch erreichbar ist, wie Richter Ulrich Lau vom OVG sagt. Bis zu 100.000 Euro kämen eigentlich auf das Unternehmen zu. „Aber gegen Anbieter aus dem Ausland haben wir keine Handhabe.“
Quelle: WDR.de / Zum Artikel