Stasi-Spitzel darf mit Klarnamen genannt werden




Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in einer Ausstellung in Sachsen genannt werden. Das Landgericht Zwickau hob die einstweilige Verfügung gegen die Namensnennung auf.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel