Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Unternehmen bwin zu Recht untersagt, öffentliche Glücksspiele im Internet zu betreiben und zu bewerben. Das Verbot gilt allerdings nur für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel