Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Alterskontrolle für Online-Pornos zurück




Der Geschäftsführer der Mainzer Firma Resisto IT, Tobias Huch, hatte das höchste deutsche Gericht unter anderem angerufen, nachdem er mit seiner Klage gegen die Altersschranken für „instinktorientierte Online-Angebote“ vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert war. Er sah mit der strengen Auslegung der Jugendschutzbestimmungen seine Grundrechte zur freien Meinungsäußerung und Berufsausübung verletzt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel