Sechs Maultaschen reichen für eine Kündigung




Eine Altenpflegerin (58) nahm sechs übrig gebliebene Maultaschen von der Arbeit mit nach Hause. Das Arbeitgericht entscheidet: Dafür durfte der Frau fristlos gekündigt werden. Die Essensreste wären im Müll gelandet – doch der Arbeitgeber in Konstanz spricht von Diebstahl und zerstörtem Vertrauen.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel