IT-Recht in Österreich: Preise müssen klar und deutlich angegeben werden




Die AK hatte Anfang 2009 eine Klage gegen die einschlägig bekannten Gebrüder Schmidtlein aus Deutschland und deren Nachfolger Redcio OHG eingebracht, die etwa Hausaufgaben oder Bastelanleitungen anboten. Das Urteil ist rechtskräftig. Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil.

Quelle: ORF.at / Zum Artikel

Via: Verbraucherschutz.tv