Aktiv war Händler M. nur in der Woche vom 22. bis 29. Juni dieses Jahres. Bereits am 26. Juni warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor „einer besonders skrupellosen Abzocke, die die emotionale Situation Trauernder ausnutzt“. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte besonders schwere Betrug kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden.
Quelle: maerkischeallgemeine.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Betrugsanklage gegen Brandenburger, der mit einem Bundessterbeanzeiger abzocken wollte”