Knapp 2 Monate existiert das Insider-Blog unter inside-megadownloads.blogspot.com jetzt schon und von Entspannung ist noch lange nicht die Rede. In dieser Zusammenfassung gibt es wieder viele aufschlussreiche Informationen, ebenso wie einen erneuten Aufruf der Staatsanwaltschaft, jetzt sogar an alle Betroffenen von Mega-Downloads!
Wie erwähnt soll mir seitens des Strohmanns Holger Brandes, „Geschäftsführer“ der BWL Letter & Support GmbH, der Mund verboten werden. Aus diesem Grunde wurde eine Unterlassungsklage angestrebt, über welche am Freitag, 06. November 2009, 11.45 Uhr im Saal 1 des Arbeitsgerichtes Herford entschieden werden soll. Das Arbeitsgericht soll mir unter Strafandrohung von 250.000 Euro (ersatzweise Ordnungshaft im Falle der Wiederholung bis zu 2 Jahren) aufgeben, folgende Äusserungen aus diesem Blog zu löschen (und weiterhin nicht mehr in den Medien darzulegen), daß:
- Holger Brandes „keine Ahnung von nix hat“
- Holger Brandes nur ein Strohmann von Frank Babenhauserheide ist
- Holger Brandes nur eine Marionette ist
- Holger Brandes von der Abzocke weiß
- Holger Brandes als „Alleinunterhalter“ dargestellt wird
Weiterhin möchte man unterbinden, daß ich im Zusammenhang mit der Firma BWL Letter & Support GmbH nicht mehr folgende Begrifflichkeiten verwende:
- Abzock-Methoden
- Nutzlos-Branche
- Abzock-Netzwerk
- Abzockzentrale in Vlotho
- Ratten (verlassen das sinkende Schiff)
- mafiös anmutendes Netzwerk
- deutsche Abzockzentrale der Abzock-Mafia
Wir schreiben den 31.10.2008. In der Abzockzentrale Vlotho wird mal wieder eine Umstrukturierung im Firmengeflecht von Frank Babenhauserheide fällig. So wurde für die Mitarbeiter vertraglicherseits aus der BWL Service GmbH & Co. KG die BWL Letter & Support GmbH i.Gr.
Die Mitarbeiter in Vlotho wurden nun zum Einzelgespräch des Strohmanns und „Geschäftsführers“ Holger Brandes gerufen. Hübsch nacheinander wurde jedem Mitarbeiter ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, den sie zu unterzeichnen hatten. Der neue Vertrag für die neue Firma würde in den nächsten Tagen dann unterschriftsreif sein. Nicht alle Mitarbeiter wollten sich auf diese Aussage verlassen und bangten darum, vielleicht auf diese Art und Weise auf der Straße zu stehen. Manche Mitarbeiter wollten eine schriftliche Bestätigung, daß sie auch tatsächlich auch übernommen werden. Holger Brandes war aber nicht in der Lage, ein solches Schreiben selber zu formulieren, diese Aufgabe übernahm dann eine Mitarbeiterin für ihn.
Wie setzten sich die Abzocker um Babenhauserheide nun zur Wehr? Sie ahnen es: durch sogenanntes „Law Hunting“, der wilden Klagewut, um weitere Berichterstattung unterbinden zu lassen. Es wird aus allen Rohren gefeuert mit dem Ziel, mich mundtot zu machen. Dabei ist der Gegenseite fast schon egal, ob bei Einreichung der jeweiligen Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht: es gilt einfach zu zermürben, wenn ach so wichtige Klageandrohungsschreiben schon nicht fruchten. Darauf, verklagt zu werden, war ich vorbereitet und begrüße diese Tatsache sogar. Immerhin müssen die ansonsten sehr medienscheuen Abzocker nun zwangsläufig ins Rampenlicht und sich erklären. Ob sie schon einmal von dem sogenannten „Streisand-Effekt“ gehört haben und, gleich, wie die Verfahren auch immer ausgehen mögen, dafür sorgen könnten, daß sie unfreiwillig ein noch wesentlich größeres Medienecho hervorrufen könnten?
Haben Sie gewusst das dort nicht alles mit rechten Dingen zugeht?
Zu Anfang ganz klar nicht, es gab für alles eine Erklärung die auch nachvollziehbar klang, aber mit der Zeit traten immer mehr Ungereimtheiten auf und ich habe mich in verschiedene Foren mit dem Thema beschäftigt habe nachgelesen und auch mal bei einigen Mitarbeitern die schon länger da waren nachgefragt und mir mein eigenens Bild gemacht. Ich denke es hat so drei vier Monate gedauert bis ich das ganze verworrene Firmennetzwerk überblickt habe. Aber ich habe noch einige Zeit mit mir gehadert ob ich gehen sollte, habe dann aber einige Bewerbungen geschrieben. Das Bestreben nach einem anderen Arbeitsplatz habe ich dann aber erstmal auf Eis gelegt, da ich ja mit in die neue Firma sollte und ich die Hoffnung hatte das es dort anders werden würde. Ob das so ist konnte ich ja leider nicht mehr erfahren.
Viele Mitarbeiter hatten bereits einen Skype-Account, der dann entsprechend genutzt wurde, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Firmen der Kontaktliste hinzugefügt wurden. Nachdem in der groß angelegten Bespitzelungsaffaire die Mitarbeiter genötigt wurden, u.a. ihre Skype-Zugangsdaten zu offenbaren erreichen mich heute Hinweise von zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen, die offensichtlich nicht nur firmenbezogen bespitzelt wurden. Da sich auch private Kontakte und Chatmitschnitte in deren Skype-Account befanden, mit denen sie ausserhalb der Arbeitszeit kommunizierten, konnten die Abzocker auch munter private Dialoge mitlesen und haben das sicherlich auch getan. Doch damit nicht genug: in mindestens 2 Fällen wurden gar die Skpye-Accounts gekapert, in dem die Abzocker gar das Passwort in den jeweiligen Accounts änderten und so theoretisch in der Lage waren, unter dem Namen der ehemaligen Mitarbeiter online zu sein.
Daher mein Aufruf an alle (ehmaligen) Mitarbeiter: überprüfen Sie bitte im eigenen Interesse, ob Ihr Passwort ebenfalls klammheimlich geändert wurde und informieren Sie mich. Bedenken Sie: auch, wenn Sie selber nicht online sind, so kann Ihnen jeder, der in Ihrer Kontaktliste steht, dennoch Mitteilungen zukommen lassen, die dann seitens derjenigen, die Ihren Skype-Account gestohlen haben, gelesen werden – und weiterhin kann unter Ihrer Identität geschrieben werden. Wie das Ganze rechtlich zu bewerten ist überlasse ich den Juristen. Für mich persönlich ist das ein Skandal.
Unter dem Aktenzeichen 5 O 300/09 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, vertreten durch den Vorsitzenden als Einzelrichter, Herrn Grünhoff, den Beschluss verfügt, daß ich einige Äusserungen gegen Herrn „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer umgehend zu entfernen habe. Hier der Beschluss im Original: Seite 1 – Seite 2 – Seite 3. Dem Landgericht Bielefeld reichten offenbar gleich drei eidesstattliche Versicherungen, die „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer abgab, um die mündliche Verhandlung zu verhindern.
Ich werde selbstverständlich der Verpflichtung, diese Passagen aus meinem Blog zu entfernen, nachkommen, allerdings nicht ohne den Hinweis darauf, daß ich mir weitere Schritte gegen den „Rechtsanwalt“ vorbehalte.
„Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer hat, wie berichtet, drei eidestattliche Versicherungen gegenüber dem Landgericht Bielefeld abgegeben, um im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich zu verhindern, daß es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Das ist ihm dummerweise gelungen. Das Gericht prüfte offensichtlich die gemachten Angaben nicht, denn sonst wären diverse Ungereimtheiten (um nicht zu sagen: klare Lügen) aufgefallen, die ich hiermit in den Fokus stelle:
- Eidesstattliche Versicherung Nr. 1 von „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer, Seite 1
- Eidesstattliche Versicherung Nr. 1 von „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer, Seite 2
- Eidesstattliche Versicherung Nr. 2 von „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer
- Eidesstattliche Versicherung Nr. 3 von „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer
Ohne mich bereits jetzt in Details verlieren zu wollen sei erwähnt, daß hier nachweisbar bewusst falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben wurden – und das werde ich beweisen. Falls Sie, werter (?) Herr „Rechtsanwalt“ tatsächlich glauben, alleine Ihr Berufsstand würde ausreichen, selbst die Gerichte belügen zu können, so dürfte das nur kurzfristig der Fall sein.
Es muss schon so richtig gescheppert haben im Netzwerk um Babenhauserheide, Rogalski und Fritzmann. Nicht anders ist zu erklären, daß der Forderungseinzug für die Mega-Abzocke nun nicht mehr über die Collector GmbH betrieben wird. Still und heimlich gibt es aktuell einen neuen Geldeintreiber:Proinkasso GmbH, Rodenbacher Chaussee 6, 63457 Hanau.
Wer ist diese Proinkasso GmbH? Nun, man möge sich hier, hier oder hier über das Inkasso-Unternehmen informieren. Was wird nun aus der Collector GmbH und der L & H GmbH? Hat Babenhauserheide den doch so lukrativen Auftrag freiwillig abgegeben oder sind die Herren aus Wien nun mit ihrer Geduld mit dem Kalletaler Pferdehändler endgütig am Ende? Wie auch immer: es ist schon bezeichnend, wenn ausgerechnet die Proinkasso GmbH nun zum Eintreiber mutierte. Offensichtlich ist das Unternehmen noch schmerzbefreiter als Babenhauserheide & Co.
Übrigens: auch dieses aktuelle Konto, welches in den Mahnschreiben angegeben ist, wurde bereits seitens der Staatsanwaltschaft Hannover eingefroren.
Hallo, Herr Bender. Zunächst einmal vielen Dank, daß Sie sich für dieses Interview Zeit genommen haben. Sie erstellen im letzten Jahr ein Gutachten zum Thema Megadownloads. Wer gab dieses Gutachten in Auftrag und was sollte durch Ihr Gutachten bewiesen werden?
Zunächst weise ich darauf hin, dass ich als Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Da das Gutachten von der damaligen Mandantin selbst veröffentlicht wurde, gehe ich aber davon aus, dass hier keine Einwände entgegenstehen. Das Gutachten wurde von der damaligen Betreiberin von www.mega-downloads.net im April 2007 in Auftrag gegeben. Es ist also inzwischen 2 Jahre alt. Es sollte Stellung dazu genommen werden ob die Seite www.mega-downloads.net die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in der geforderten Art und Weise enthält.
In den letzten Tagen häufen sich anonyme Hinweise, die mich per Mail erreichten, daß Valentin Fritzmann (InQnet GmbH, Wien) das Projekt mega-downloads.net verkauft haben soll. Die Hinweise verdichten sich, daß der neue Besitzer offensichtlich ein alter Bekannter ist: Christopher Metz, Wien/Dubai. Immerhin verkaufte dieser das Abzockprojekt damals an Valentin Fritzmann; man könnte also von einem Rückkauf sprechen. Die aktuellen Entwicklungen im Firmengeflecht sprechen eine deutliche Sprache und lassen erste Rückschlüsse zu. Ich werde weiter recherchieren und berichten.
Anstatt jedoch diese Möglichkeit zu nutzen versteckten sich beide und verbaten sich sowohl Ton- als auch Bildaufnahmen. Der sonst so rhetorisch geschickte „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer bat um Verständnis, er sei nicht medienerfahren (bin ich auch nicht, bye the way!), Collector-Strohmann Bernd Rogalski setzte hingegen noch einen oben drauf: ein Fax an die Akte-Redaktion mit der Bitte, mir doch Fragen zu stellen, die ich selbstverständlich vor laufender Kamera beantwortete . Meine Herren: besser kann man sich einfach nicht blamieren. Einerseits tausende vermeintliche Kunden einschüchtern mit einer gewaltigen Mahn- und Drohkulisse, andererseits nicht den Arsch Hintern in der Hose zu haben, klar Stellung zu beziehen. Immerhin hätten Sie die Möglichkeit gehabt, erschöpfend Auskunft zu geben – und Ihr Firmengeflecht zu erklären. Ups, ich vergaß: da gibts ja noch den Maulkorb von Frank Babenhauserheide. Immerhin sitzt ihm offensichtlich Dr. Robert Fritzmann im Nacken und Sohnemann Valentin bangt um seine Projekte. Eine verfahrene Kiste, oder?
Die bisherige gewaltige Droh- und Mahnkulisse in Form massiver Einschüchterung geneppter „Kunden“ von mega-downloads.net wird aktuell noch einmal getoppt und erreicht meiner Auffassung nach spätestens jetzt Züge, die um rechtliche Bewertung schreien. Beispiel gefällig?Ein Opfer schrieb heute eine Mail an mega-downloads.net sowie an die ProInkasso GmbH mit dem Hinweis, er würde nicht einen Cent bezahlen. Die Antwort erfolgte prompt:
Heute erreichte mich ein Schreiben (Seite 1, Seite 2) des Arbeitsgerichts Herfords zur Kenntnisnahme in Sachen Unterlassungsklage durch die BWL Letter & Support GmbH, welche am 06.11.2009 vor dem Arbeitsgericht Herford verhandelt werden soll. Ich komme nicht umhin, bei der Art und Weise der Formulierungen und Orthographie in diesem Zusammenhang von einem Slaptick zu sprechen, der in seiner unfreiwilligen Komik kaum zu toppen sein dürfte. Man möge sich die schriftlichen Vorträge des Rechtsanwaltes Türcke Satz für Satz auf der Zunge zergehen lassen.
Wer auch immer mir diese CD per Post schickte: ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich für die Zusendung! Der Inhalt wird derzeit ausgewertet, erste Ergebnisse lassen auf einen Insider schließen, der offenbar schon lange mit dem Thema mega-downloads.net betraut ist.
Den Inhalt der CD werde ich nach Abschluss der weiteren Recherchen gerne bekanntgeben. In der Zwischenzeit würde ich mich zwecks Einordnung freuen, wenn sich derjenige, der sich die Mühe machte, mir diese CD zu brennen und zuzusenden vielleicht noch einmal per Mail mit mir in Verbindung setzen würde. Die Stadt, in der die Zusendung aufgegeben wurde, lässt gewisse Rückschlüsse zu.
Was passiert im Rahmen geplanter Inszenierungen rund um die Mahn- und Drohkulisse, wenn Geneppte von Megadownloads nicht auf die Inkassoschreiben reagieren? Genau: es folgt ein hochwichtiges Rechtsanwaltsschreiben, in dem der Druck noch einmal erhöht wird in der Hoffnung, daß der Geneppte eingeschüchtert seine Zahlung vornimmt. Aktuell übernimmt diese Rolle die Schwester des Betreibers der ProInkasso GmbH, „Rechtsanwältin“ Kristina Straßburg. Ist „Rechtsanwalt“ Olaf Tank etwa aus dem Rennen? Immerhin schreibt er für die anderen Abzock-Projekte, für die die ProInkasso GmbH ansonsten mahnt, doch die hochwichtigen Schreiben.
Endlich liegt die seit Monaten angekündigte Anklageschrift vor – und entpuppt sich als lächerliches Windei. Die Klage lautet auf „Schadenersatz“, nicht, wie ach so wichtig und gebetsmühlenartig seitens des „Rechtsanwaltes“ Ralf Hasenbäumer in den Medien propagiert, auf Unterschlagung. Interessant ist dabei der Umstand, daß in der Klagebegründung nicht ein Wort in Richtung Fritzmann / InQnet, Wien verloren wird. Es soll dem Gericht weisgemacht werden, daß angeblich Helmut Steffel Überblick über die Konten gehabt hätte.
Es ist schon sehr einfältig, den Versuch zu unternehmen, erneut zu verschleiern und einen Strohmann á la Steffel zu erwähnen; billig geradezu. Nicht weniger amüsant sind die benannten Zeugen:
- „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer
- Frank Babenhauserheide
Falls nun jemand der Ansicht ist, die Listenfunktion wäre defekt: nein, exakt diese beiden „Persönlichkeiten“ sind in der Klage als Zeugen angegeben. Neben einem Mitarbeiter der Dresdner Bank, der bestätigen wird, daß ich Barabhebungen (die ich nie bestritten habe) vorgenommen habe.
Wie heute die Neue Westfälische Zeitung titelt unterliegt Herr Rechtsanwalt Dr. Detlef Binder vor dem Landgericht Hildesheim. Hier legte er nämlich im Auftrag der Abzocker Beschwerde ein, da die Konten der L & H GmbH seitens der Staatsanwaltschaft Hannover eingefroren wurden.
Dumm gelaufen: das Landgericht Hildesheim verwarf die Beschwerde, wie gestern ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage der NW bestätigte. Hätte das Gericht die Konten freigegeben, so wären die Ermittlungen sicherlich erschwert worden. Die Entscheidung des Landgerichts Hildesheim zeigt hier deutlich, daß man nah dran ist, der Abzocke endlich ein Ende zu bereiten. Es sind desweiteren offenbar mehrere Verfahren im Kreis Herford gegen mehrere Personen anhängig wegen Verdachts des Betruges und der Geldwäsche.eidesstattlichen Versicherungen von „Rechtsanwalt“ Ralf Hasenbäumer, der bislang als Firmenanwalt rund um Babenhauserheide auftrat, im Rahmen des Erlasses der Einstweiligen Verfügung (ohne vorherige Anhörung) gegen mich seitens des Landgerichts Bielefeld. Hier verschwieg er wissentlich dem Landgericht Bielefeld, daß gerade erst ein Verfahren gegen Frank Babenhauserheide (Vorwurf: Geldwäsche) nach Hannover abgegeben wurde. Dies bestätigte übrigens der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Nachfrage der NW.
Zahlreiche Rechnungsempfänger in Deutschland, Österreich und der Schweiz schwören, nie auf der Seite mega-downloads.net gewesen zu sein und dennoch eine Rechnung erhalten zu haben. Privatdetektiv Christian Kölle hat zusammen mit RTL getestet, wie einfach es ist, an sensible Daten von Internetnutzern zu gelangen.
Wagen wir einen Blick über den Tellerrand: was wäre, wenn auch im Geflecht um Megadownloads so verfahren würde? Es würde neben den Tricks mit den Landingpages erklären, warum das Geschäft auch heute noch offenbar rentabel ist und floriert. Ob tatsächlich innerhalb der Connection um Babenhauserheide & Co. so agiert wird oder wurde kann ich nicht beurteilen. Die Möglichkeit besteht jedenfalls – gerade in Hinblick auf die Tatsache, daß eigentlich jeder Mitarbeiter uneingeschränkten Zugriff auf die Kundendaten hatte.
Wäre ich nicht im März diesen Jahres mehr oder weniger zufällig auf diesen Blog aufmerksam geworden, so wäre ich heute vermutlich noch immer als Strohmann einer der größten Internet-Abzockunternehmen tätig. Ich erwähnte bereits wie schwer es ist, hinter die Kulissen zu schauen, denn die Internet-Mafia versteht es vorzüglich zu verschleiern, eine vermeintliche heile und rechtlich korrekte Welt nach außen aufzubauen, insbesondere für Mitarbeiter gleichwelche Position sie auch inne haben. Eingeweiht werden offenbar nur jene, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Ausdruck bringen, sie würden mitziehen. Offenbar erkennen die Macher recht schnell, wer zu ködern ist – und wer nicht. Immerhin haben sie ein Auge dafür. Oder aber sie glauben es zu haben, wie sich in meinem Falle zeigt.abzocknews.de, der als ausgewiesener Experte gilt und immer ein offenes Ohr für mich hat. Es gibt viele weitere Portale wie z.B. die BooCompany, Nicht Abzocken e.V., Rotglut.org, abofallen.biz, gomopa.net– die Liste könnte beliebig fortgeführt werden; unter anderem von den Seiten der Verbraucherschutzzentralen, diversen Rechtsanwälten, die sich vehement mit dem Thema Internetabzocke beschäftigen und teilweise sogar eine kostenlose Hotline eingerichtet haben.
Täglich erreichen mich mehr Mails mit der Info, daß Einschreiben, welche an die L & H GmbH gerichtet wurden, als unzustellbar zurückgesandt wurden. Auch im Sat 1-Forum werden diese Stimmen lauter und lauter. Da hier definitiv auch Leser aus dem Raum Hannover mitlesen würde ich mich über eine Mitteilung freuen, ob an der Färberstr. 3 in Hannover überhaupt noch ein Firmenschild der L & H GmbH prangt oder ob die L & H GmbH mittlerweile, wie vermutet, ausgeflogen ist. Jene, die ein Einschreiben / Rückschein an die L & H GmbH sandten und den vorgenannten Hinweis erhielten möchte ich bitten, mir einen Scan per Mail zu schicken. Vielen Dank vorab!
Mein Anwalt bereitet derzeit die Klageerwiderung(en) vor. Nun benötige ich von jenen, die bereits die Bereitschaft bekundet haben, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen, die ladungsfähigen Adressen. Einige liegen mir bereits vor, andere benötige ich noch. Über eine zeitnahe Zusendung per Mail würde ich mich also freuen. Die weitere Vorgehensweise erläutere ich den Involvierten gerne telefonisch oder auch per Mail. Vielen Dank vorab!
Hinweis: zu diesem Artikel gibt es nicht die Möglichkeit, Kommentare zu hinterlassen, da sich mein Aufruf lediglich an die involvierten Personen richtet und ich der Ansicht bin, daß die Abzocker, die gerne als „Anonym“ schreiben, in diesem Beitrag nichts verloren haben. Danke für Ihr Verständnis!
Heute erreichte mich ein Schreiben des Arbeitsgerichts Herford mit dem Hinweis, daß der für den 23. Oktober 2009 anberaumte Termin aus dienstlichen Gründen aufgehoben wurde. Neuer Termin ist nun am Freitag, 16. Oktober 2009 um 12.00 Uhr, Saal 1.
Die BWL Letter & Support GmbH (Strohmann: Holger Brandes) verklagt mich ja derzeit auf Unterlassung mancher Äusserungen in diesem Blog. Selbstverständlich galt es, dieser Unterlassungsklage entgegen zu treten. Well done: mein Rechtsanwalt hat den erforderlichen Schriftsatz formuliert, welcher heute an das Arbeitsgericht Herford versandt wurde:
Der Form halber sei erwähnt: diese Veröffentlichung erfolgte -ohne- vorherige Absprache mit meinem Rechtsanwalt. Warum? Weil er mir vermutlich abgeraten hätte. Ein Widerspruch? Mitnichten. Ich berichte (selbst unter Beschuss durch Law Hunting) transparent, der Sache wegen. Der Weg ist das Ziel. Und ich bin mir sicher, daß das Ziel in erreichbare Nähe rückt. Möge sich die Gegenseite dieser Tatsache bewusst sein. Sie wiegt sich in Sicherheit aufgrund finanzieller Vorteile, immerhin wurde über Jahre hinweg enorm viel Geld mit diesem Geschäftsmodell der Abzocke verdient. Glücklicherweise unterschätzen die Betrüger, daß das Medium Internet nicht vergisst und präsent ist. Heute, morgen, und auch übermorgen noch.
Ich werde ja nicht müde zu betonen, daß die Kommentare in meinem Blog das Salz in der Suppe sind. Erneut zeigte sich, daß das tatsächlich so ist: Ich formulierte vor Wochen einen Beitrag zum Thema KLP-Group, heute erreichte mich/uns ein Kommentar mit dem Hinweis auf einen Fernsehbeitrag, den ich natürlich gerne noch einmal an exponierter Stelle veröffentliche. Meine Vermutungen rund um KLP-Group äusserte ich bereits; möge meine geneigte Leserschaft ein wenig scrollen. An Wertungen mag ich mich nicht beteiligen. Stattdessen freue ich mich über die Tatsache, daß mittlerweile das Landeskriminalamt Düsseldorf treuer Leser meines Blogs ist.
Mag man aktuellen Gerüchten Glauben schenken, so wird der aktuelle Geschäftsführer der L & H GmbH, Andreas Schilling, vermutlich zum Jahresende aussteigen. Sollte dem so sein, so ein gut gemeinter Rat an dieser Stelle: NOCH besteht vielleicht die Möglichkeit, die eigene Haut zu retten. Sind Sie, Herr Schilling, tatsächlich ein überzeugter Abzocker? Ich glaube nicht. Vielmehr glaube ich, daß Sie das Netzwerk nicht durchschaut haben und den Versprechungen eines Frank Babenhauserheide erneut blind gefolgt sind. Besinnen Sie sich, lesen Sie, werden Sie wach. NOCH gibt es vermutlich die Chance, auszusteigen; es wird jedoch zunehmend schwerer aufgrund der Beweislast. Vielleicht denken Sie einfach mal in Ruhe darüber nach, ob das, was hier derzeit passiert, in Ihrem Interesse ist. Gerne biete ich Ihnen hier ein Podium, klar Stellung zu beziehen. Verstehen Sie dieses Angebot gerne als „Strohalm“.
Das Arbeitsgericht Herford hat das persönliche Erscheinen von Holger Brandes aufgehoben. Hintergrund: leider ist Herr Brandes zum vorgezogenen Termin im Urlaub. Sein Anwalt wollte also um erneute Terminverschiebung bitten, dieser Bitte kam das Gericht aber nicht nach und beschloss also, das persönliche Erscheinen von Strohmann Brandes aufzuheben. Schade. Ich hätte ihn allzu gerne mal wiedergesehen.
Gute Neuigkeiten erreichen mich aus Hannover. Während viele ja vermutet haben, daß die Ermittlungen nur schleppend vorangehen würden aufgrund der Komplexität des mafiös anmutenden Netzwerkes rund um Megadownloads, umso erfreulicher sind die Informationen, die ich seitens der Ermittler erhalten habe.
Es ist eben NICHT so, daß die Ermittlungen schleppend voran gehen würden, im Gegenteil. Die Bearbeitung der zahlreichen Geschädigten nach öffentlichem Aufruf der Staatsanwaltschaft Hannover dauert allerdings eine Weile. Bislang meldeten sich rund 20.000 (in Worten: zwanzigtausend!) Geschädigte – was dazu führte, daß die Ermittlungen ausgeweitet wurden. War zunächst ausschließlich die L & H GmbH im Visier der Staatsanwaltschaft, so geht es mittlerweile auch um die Hintermänner. Die Ermittler haben also die Komplexität erkannt und schauen über den Tellerrand, was der Sache an sich mehr als dienlich ist.
Um es anders zu formulieren: die Schlinge zieht sich immer fester zu; Fritzmann, Babenhauserheide, Hasenbäumer, Brandes und Co. dürfen sich auf so einiges gefasst machen, wenn das laufende Ermittlungsverfahren aus Niedersachsen tatsächlich nach Nordrhein-Westfalen abgegeben werden sollte. Das wäre eine logische Konsequenz, denn der Tatort ist Vlotho – die Firmenzentrale vom Deutschland-Chef Frank Babenhauserheide.
Bis es soweit ist freut sich die Staatsanwaltschaft Hannover weiterhin über Geschädigte, die auf Megadownloads hereingefallen sind. Mögen sich diese, sofern noch nicht geschehen, bitte schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens melden:
- Staatsanwaltschaft Hannover
- Postfach 109
- 30001 Hannover
- Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09
In diesem Zusammenhang ist nicht unerheblich, daß bereits ein erstes, renommiertes Unternehmen aus dem Bereich Software Strafantrag gegen den Betreiber von mega-downloads.net stellte. Das Thema Urheberrechtsverletzung sollte nicht unterschätzt werden. Bedenkt man, daß es exakt 320 sogenannte Landingpages gibt, über die arglose Internetnutzer in die Abofalle geraten sind, so mag man sich ausmalen was passiert, wenn weitere Unternehmen Strafantrag stellen. Ich nenne als Beispiel nur mal Microsoft.
Um abschließend mit einem Vorurteil aufzuräumen, welches seitens der Abzocker immer wieder gerne in den Kommentaren geschürt wird: weder gegen mich, noch gegen meine Frau wird aktuell ermittelt. Diese Information erhielt mein Rechtsanwalt auf Nachfrage seitens der Kripo Hannover.
Das und vieles mehr finden Sie unter inside-megadownloads.blogspot.com – Auch lohnt sich dort ein Blick in die jeweiligen Kommentare, doch sehen Sie am besten selbst.
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2 Gedanken zu „Mega-Downloads.net: Ein Insider packt aus! (Teil 5)“