Vermieter müssen Nebenkostenabrechnungen spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum in korrekter und verständlicher Form vorlegen. Spätere Korrekturen setzen keinen Neubeginn der Abrechnungsfrist in Gang, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte.
Quelle: Tagesschau.de / Zum Artikel