Gericht muss im Maultaschen-Streit urteilen




Wieder müssen deutsche Richter über eine Kündigung wegen vermeintlicher Kleinigkeiten entscheiden. Eine entlassene Altenpflegerin, die übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte, lehnte einen Vergleich ab.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel