Arbeitnehmer riskieren ihren Job, wenn sie Raucherpausen einlegen, ohne vorher auszustempeln. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg (Az.: 3 Ca 1336/09), auf das der Bund-Verlag in Frankfurt hinweist. Demnach ist sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wenn Betroffene trotz wiederholter Abmahnungen ihre Arbeit für eine Zigarettenlänge unterbrechen, ohne die Pause erfassen zu lassen.
Quelle: maerkischeallgemeine.de / Zum Artikel