Wer sich in der virtuellen Computerwelt etwas zuschulden kommen lässt, muss damit rechnen, vor ein echtes Gericht zu kommen. In Amerika klagte jetzt ein Erotikhändler wegen Verletzung von Markenrechten bei „Second Life“. Ein hartes Urteil blieb aus – trotzdem ist die Community alarmiert.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel