Vorsicht, Nepp im Internet: Zu gerne werden im „Netz“ Produkte angepriesen und ihr „günstiger“ Preis mit einem erfundenen „Herstellerpreis“ verglichen. Das Landgericht Bielefeld gab einem Kunden Recht, der den Kaufvertrag deshalb anfechten wollte.
Quelle: derwesten.de / Zum Artikel