Die Empfänger von Hartz IV müssen die Abwrackprämie beim Kauf eines Neuwagens auf ihre Transferleistungen anrechnen lassen. Dies hat das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen entschieden. Im Urteil heißt es sinngemäß: Arbeitslose bekommen bereits genug Geld vom Staat – auf Kosten der Allgemeinheit.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel