Wenn Richter die Lehrerbewertung bewerten




Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit der Benotung von Lehrern im Internet. Kurz gesagt: Es geht um Spickmich.de. Die Richter müssen zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit abwägen.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel