Ein verurteilter Mörder hatte geltend gemacht, die für ihn geplante Hinrichtung per Giftspritze sei grausam und verstoße daher gegen die Verfassung. Bereits zuvor hatte das Oberste Gericht die Tötung von Häftlingen verhindert. Jetzt rückt eine landesweite Aussetzung der Todesstrafe in greifbare Nähe.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel