Studenten scheitern mit Klage gegen GEZ-Gebühr für PCs




Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat in einem Grundsatzurteil die Rundfunkgebührenpflicht für Computer mit Internetzugang bestätigt. Das Urteil stützte sich vor allem auf zwei Argumente.

Quelle: call-magazin.de / Zum Artikel